Veranstaltungshinweise

Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen zu machen und für Presseveröffentlichungen oder Werbung zu verwenden.

Rücktrittsrecht des Bundesverbands Micro-Living

Der BML ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt der Vereinbarung berechtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Ausfall oder Erkrankung der Mehrzahl der Vortragenden oder zu geringer Teilnehmerzahl vorliegen. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Kann die Veranstaltung zum avisierten Zeitpunkt aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, das weder der BML noch der/die Teilnehmer/in zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden, so ist der BML auch in diesem Falle zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein unvorhersehbares Ereignis ist insbesondere anzunehmen bei Terroranschlägen, Naturkatastrophen, Epidemien und behördlich angeordneter Stilllegung und Räumung des Veranstaltungsorts. Der BML wird die Teilnehmer unverzüglich über die ganze oder teilweise Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung in Kenntnis setzen.

Ansprüche gegen den BML sind in diesen Fällen ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des BML.

Hinweis auf Abstands- und Hygieneregeln

Mit der Zustimmung der Veranstaltungshinweise erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin verbindlich, sich an die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2-Geschehens, die Sicherheitsvorschriften und Corona-Regelungen des Veranstaltungsortes sowie etwaige zusätzliche durch den BML als Veranstalter erlassenen Vorgaben einzuhalten.