Am Donnerstag hat der Bundestag der BAföG-Reform zugestimmt, wonach Studierende ab dem kommenden Wintersemester mehr Geld bekommen. Der Bundesverband Micro-Living e.V. (BML) begrüßt die Anhebung der Förderung im Grundsatz. „Doch was nützt dieser Schritt, wenn Studierende bei der Suche nach einer Bleibe auf einen leergefegten Wohnungsmarkt treffen?“ fragt der BML-Vorstandsvorsitzende Michael Vogt. „Wirklich helfen würde es den Studierenden, wenn wir die Wohnungsnot in den Unistädten endlich lösen – und das geht nur mit dem Bau von mehr Wohnungen.“ Hierzu sollten private Anbieter bei der Flächenvergabe und den Förderbedingungen stärker berücksichtigt werden.
Die BAföG-Reform sieht vor, dass der Grundbedarf für Studierende von 452 auf 475 Euro angehoben wird. Die Wohnpauschale steigt von 360 auf 380 Euro für all jene, die nicht mehr im Elternhaus wohnen. In der Summe beträgt der Höchstsatz statt bislang 812 künftig 855 Euro. Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes setzen sich seit Jahren für studentengerechtes Wohnen in Universitätsstädten ein. Diese Wohnform kommt bei den Nutzern gut an, die sich um nichts kümmern müssen und direkt in die möblierten Wohnungen mit WLAN einziehen können.
„Es muss mehr studentisches Wohnen in Deutschland geben, und zwar nicht nur über die Angebote der Studierendenwerke“, fordert Vogt. Auch private Anbieter sollten bei der Flächenvergabe und den Förderbedingungen stärker berücksichtigt werden. Zur Planung und Errichtung von Studierendenwohnheimen sind die Entwickler auf geeignete Flächen in Universitätsstädten angewiesen. Bauland ist jedoch ein knappes Gut. Oft verfügen Städte noch über Baulandreserven oder können ehemals militärisch oder industriell genutzte Konversionsflächen in Wohnquartiere umwidmen. Die Vergabe dieser kommunalen Flächen erfolgt allerdings meist zum Höchstpreis. Wird die Konzeptvergabe als Instrument der Stadtplanung angewendet, dient dies häufig ausschließlich zur Errichtung sozial geförderter Wohnungen. Um die Situation für Studierende zu entspannen, bedarf es geeigneter Angebote speziell für diese Nutzergruppe. „Wir fordern deshalb die stärkere Berücksichtigung des Micro-Livings bei der Konzeptvergabe durch die Kommunen anstatt der Vergabe zum Höchstpreis. Hier muss endlich auf Bundes- und Landesebene etwas passieren“, so Vogt.